Umstellung der staatlichen Förderung für Blockheizkraftwerke ( BHKW ) auf EEG

Wichtig:

Angebot ist befristet und gilt nur, wenn Ummeldung bis zum 31.12.2014 dem Netzbetreiber vorliegt.
Ab dem 01.01.2015 wegen Änderung der Förderung für Biomethangaslieferanten nicht mehr relevant .

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BHKW werden vom Staat gefördert nach den Förderrichtlinien KWKG oder EEG. Die Förderung nach dem KWKG endet bei Kapazitäten über 50 KW mit der Laufzeit von 30.000 Betriebsstunden, nach EEG Laufzeit 20 Jahre unter Einsatz von Biomethangas.

Unter der Voraussetzung dass das bestehende BHKW mit Erdgas betrieben wird, besteht nach der Novellierung des EEG die Möglichkeit, ein nach KWKG gefördertes BHKW auf die Förderung nach EEG umzustellen und für die Restlaufzeit auf 20 Jahre eine erhöhte Förderung weiter in Anspruch zu nehmen, auch wenn die Laufzeit von 30.000 Betriebsstunden bereits erreicht war.
Auch eine Umstellung während der noch nicht ausgeschöpften Betriebsstunden ist wegen des damit verbundenen finanziellen Vorteils empfehlenswert.

Ausgehend von dem Förderzeitraum 20 Jahre nach EEG ist die Restlaufzeit damit

Tag der Inbetriebnahme ./. Stichtag der Umstellung = Restlaufzeit auf 20 Jahre

Basis ist eine Vereinbarung über Lieferung von Biomethangas, das von unserem im süddeutschen Raum ansässigen Partner in das öffentliche Gasversorgungssystem eingespeist wird.
Bezogen wird wie bisher das Erdgas vom örtlichen Netzbetreiber, die Formalitäten zur Umstellung im internen Bereich werden vom Biogaslieferanten mit dem Netzbetreiber geregelt.

Wir erstellen eine Vergleichsrechnung aufgrund der Daten laut Checkliste nach KWKG und EEG, um den Fördervorteil darzustellen und regeln die Formalitäten.

Je größer die Kapazität, desto größer der Fördervorteil !